Give Aways Süßigkeiten und Süßwaren


Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der SweetPromotion GmbH


§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SweetPromotion GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (nachfolgend auch „Käufer“ genannt), selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Durch Erteilung des Auftrages, der Bestellung oder Annahme der Lieferung gelten diese AGB als vom Käufer (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) angenommen. Alle etwaigen abweichenden Einkaufs bzw. Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Die SweetPromotion GmbH beliefert nur gewerbetreibende Unternehmen und Kaufleute i.s.d. HGB. Durch Erteilung eines Auftrages bestätigt der Auftraggeber seine Kaufmannseigenschaft.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Für Fehler des Käufers bei der Entgegennahme von Anfragen und Lieferungsaufträgen durch E-Mail, Telefax, Fernsprecher, u.a. übernimmt die SweetPromotion GmbH keine Haftung.

2. Der Käufer hat grundsätzlich dafür Sorge zu leisten, dass die von uns verschickte Bestätigungsmail seinen E-Mail-Account erreichen kann. Die SweetPromotion GmbH tritt von Käufen, bei denen der Käufer die Bestätigungsmail nicht erhalten hat, nicht zurück.

3. Die Angebote der SweetPromotion GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der SweetPromotion GmbH.

4. Die SweetPromotion GmbH behält sich das Eigentum an den Klischees, Formen, Druckdaten, Dateien und Herstellungswerkzeugen vor. Dies gilt auch dann, wenn sich der Interessent oder Käufer finanziell an der Herstellung beteiligt hat. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Herstellungswerkzeuge besteht nicht. Eine Entsorgung ist jederzeit möglich.

5. Die SweetPromotion GmbH behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen und schriftlichen Unterlagen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Entwürfen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen, Mustern, Handmustern, grafischen Leistungen, Dummies und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der SweetPromotion GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von der SweetPromotion GmbH diese Gegenstände vollständig und unentgeltlich an diese zurückzugeben. Bei schuldhaft widerrechtlicher Verwendung behält sich die SweetPromotion GmbH vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Wenn der Auftraggeber nach Bemusterung oder grafischer Leistung den Auftrag an einen Mitbewerber vergibt, ist er verpflichtet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes an die SweetPromotion GmbH zu bezahlen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 3 Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Informationspflicht

1. Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Vertragspartners vorausgesetzt. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, so kann die SweetPromotion GmbH - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - entweder vom Vertrag zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaiger Zahlungsvereinbarungen Barvorauszahlungen bzw. Barzahlungen verlangen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Käufers ändern, ist der Käufer verpflichtet der SweetPromotion GmbH diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann die SweetPromotion GmbH, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

3. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe erreichbar ist. Und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander nicht zugestellt werden kann, oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

§ 4 Print-/ Druckerzeugnisse u.ä.

1. Beinhaltet der Auftrag Print-/ Druckarbeiten, so behält sich die SweetPromotion GmbH vor diese Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung des Druckauftrags notwendigen Druckvorlagen u.ä. unaufgefordert, spätestens mit Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen in der Herstellung oder Auslieferung, die auf verspätet her gereichte Druckvorlagen zurück zu führen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Nach der vom Auftraggeber erteilten verbindlichen Druckfreigabe gibt die SweetPromotion GmbH den Auftrag ohne weitere Kontrolle zur Produktion. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler auf Korrekturabzügen übernimmt die SweetPromotion GmbH keine Haftung.

3. Die SweetPromotion GmbH nimmt keine eigene Überprüfung von Druckvorlagen vor, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich zuvor vereinbart wurde.

§ 5 Korrekturabzüge, Druck

1. Hat der Käufer dem durch die SweetPromotion GmbH übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich - spätestens aber innerhalb von zwei Arbeitstagen - schriftlich widersprochen, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Die SweetPromotion GmbH führt den Auftrag nach dem Korrekturabzug aus.

2. Die SweetPromotion GmbH arbeitet mit unterschiedlichen Druckarten. Aufgrund technischer Ursachen sind Passerdifferenzen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsgemäße Leistung anerkannt. Die SweetPromotion GmbH behält sich die auszuführende Druckart auszuwählen ausdrücklich vor.

§ 6 Lieferbedingungen und Lieferzeit

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" ausschließlich Verpackung, Versandkosten, Kosten für Repro, Zeichnungen, Klischees, Druckwalzen, Siebe und sonstiger zur Herstellung von Food- und Nonfood-Produkten erforderlichen Werkzeuge. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Versandart bestimmt die SweetPromotion GmbH, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Eil- bzw. Expresszuschläge trägt stets der Käufer, wenn er eine dieser Versandarten wünscht oder vorschreibt.

3. Die SweetPromotion GmbH liefert nur Ware bis zu bestimmten Temperaturen. Das gilt auch in dem Fall, wenn der Käufer eine automatische Bestätigungsmail erhalten hat.

4. Lieferungen werden nur innerhalb der BRD und Österreich getätigt. Ausnahmen benötigen eine schriftliche Erklärung und ausdrückliche Bestätigung der SweetPromotion GmbH.

5. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach Wahl der SweetPromotion GmbH. Eine Zurücknahme unberechneter Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht.

6. Von der SweetPromotion GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sämtliche mitgeteilte Liefertermine und Lieferfristen verstehen sich als bei uns abgehend.

7. Ein Rückgaberecht wird für sämtliche Waren ausgeschlossen.

8. Die SweetPromotion GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen der SweetPromotion GmbH gegenüber nicht nachkommt.

9. Die SweetPromotion GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die SweetPromotion GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der SweetPromotion GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die SweetPromotion GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der SweetPromotion GmbH vom Vertrag zurücktreten.

10. Die SweetPromotion GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen es sei denn, SweetPromotion GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

§ 7 Preise

1. Es gelten jeweils grundsätzlich die Preise aus der aktuellen Preisliste. Sie verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Herstellungs- oder Beschaffungskosten durch Änderung der Materialpreise, Löhne, Veränderung bestehender oder Einführung neuer Steuern oder sonstiger Abgaben, Frachterhöhung u.a., so ist die SweetPromotion GmbH zu einer Berichtigung der Preise, ggf. unter Zugrundelegung der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste befugt, wenn die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Änderungen aufgrund eines Gesetzes berechtigen die SweetPromotion GmbH jederzeit zur Preisanpassung.

3. Im Falle einer Mehr- oder Mindermengenlieferung (§ 10 Nr. 2) behält sich die SweetPromotion GmbH das Recht einer Rechnungsbetragsanpassung vor. Im Falle einer Mehrlieferung verpflichtet sich der Käufer die Überlieferung zu dem zuvor bereits vereinbarten Preis der Bestellung abzunehmen. Im Falle einer Minderlieferung erfolgt eine entsprechende Endrechnungskorrektur anhand der tatsächlich gelieferten Menge zu Gunsten des Käufers.

4. Bei einem Nettobestellwert von weniger als 50,00 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,00 EUR, bei weniger als 100,00 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR netto.

§ 8 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

1. Sofern nicht anders vereinbart ist, gilt für die ersten drei Bestellungen als Zahlungsart ausschließlich Vorkasse. Ab der vierten Bestellung gilt ab Auftragswerten über 2.000 € 50% Zahlung per Vorkasse, der Restbetrag in Höhe weiterer 50% hat innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen. Bei Bestellungen unter 2.000 € Auftragswert ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen.

Bei Online-Shopbestellungen gilt für die ersten drei Bestellungen ausschließlich eine Zahlung per Vorkasse.

2. Unberechtigte Abzüge vom Rechnungsbetrag gelten als nicht fristgemäß geleistete Zahlungen. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet.

3. Die SweetPromotion GmbH ist berechtigt, die Annahme von Wechseln als Zahlungsmittel ohne Begründung abzulehnen.

4. Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung mit Mängelersatzansprüchen ist zulässig.

5. Zusätzlich anfallende Bankgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

§ 9 Rechnungen

1. Rechnungen werden dem Auftraggeber als PDF per E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber stimmt diesem mit Auftragsvergabe zu.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum der SweetPromotion GmbH bis zur Zahlung Ihrer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Verkäuferin. Erfolgt die Aussonderung aufgrund des Eigentumsvorbehalts, so hat der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten und Folgekosten zu tragen.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt der SweetPromotion GmbH stehenden Gegenstände sind vom Käufer sorgfältig zu verwahren und insbesondere sicher zu lagern und gegen die üblichen Risiken ausreichend zu versichern. Über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Waren, insbesondere Zugriffe im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

3. Der Käufer hat im Falle der unterbliebenen oder verzögerten Mitteilung für etwaigen Verlust oder Beeinträchtigung des Eigentums des Verkäufers Schadenersatz zu leisten.

4. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von der SweetPromotion GmbH als Herstellerin erfolgt und der SweetPromotion GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der SweetPromotion GmbH eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die SweetPromotion GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die SweetPromotion GmbH, soweit die Hauptsache dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die SweetPromotion GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die SweetPromotion GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

§ 11 Herstellungsabweichungen

1. Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Maße, Produktions- und Handwerkszeuge, Masterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2. Folgende Abweichungen sind aus technischen Gründen bedingt:

  • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +/- 10%
  • artgerechte leichte Risse in Schokoladen
  • Passerdifferenzen und Farbabweichungen
  • leichte Kratzer und Unebenheiten
  • abweichende Farbwiedergabe
  • sichtbarer Klischeestoß
  • abweichende Druckzentrierung
  • Farbabtrieb in Siegelnähten bei Vollflächendruck
und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder Vertragsrücktritt.

§ 12 Gefahrübergang

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur bei dem Unternehmen geltend gemacht werden, welches mit der Anlieferung betraut war (z.B. Post, Bahn, Spediteur usw.).

2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das, mit dem Transport vertraute Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager oder Werksgelände verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

3. Schadensersatzansprüche, die dem Käufer aufgrund verspäteter Lieferung durch das Transportunternehmen entstehen, können nicht gegen die SweetPromotion GmbH geltend gemacht werden.

§ 13 Gewährleistung

1. Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen oder unserem Online-Katalog zu entnehmen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.

2. Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen.

3. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftrag­geber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn die SweetPromotion GmbH nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter­suchung erkennbar waren, binnen zwei Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen zwei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Der schriftlichen Mängelrüge sind eine Tatbestandsaufnahme durch Spediteur oder Post unter Angabe der auf der Verpackung eingestanzten Codenummer und Haltbarkeitsdatum beizufügen. Auf Verlangen der SweetPromotion GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die SweetPromotion GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die SweetPromotion GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der SweetPromotion GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf nicht sachgerechte Lagerung, Handhabung, Zubereitung und Benutzung durch den Käufer.

§ 14 Haftung auf Schadensersatz

1. Die Haftung der SweetPromotion GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 13 eingeschränkt. Die Begrenzung gilt auch dann, wenn der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

2. Die SweetPromotion GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3. Soweit die SweetPromotion GmbH gemäß § 13 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die SweetPromotion GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der SweetPromotion GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1.000.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SweetPromotion GmbH.

6. Soweit die SweetPromotion GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Die Einschränkungen dieses § 13 gelten nicht für die Haftung der SweetPromotion GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 15 Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Regelungen

1. Die SweetPromotion GmbH kann auf den von ihr gelieferten Erzeugnissen in geeigneter Weise auf sich selbst hinweisen.

2. Die SweetPromotion GmbH behält sich das Recht vor gelieferte Waren, insbesondere Werbeartikel, Abbildungen, Spezial- und Sonderanfertigungen u.ä. aus erteilten Aufträgen für eigene Werbezwecke zu verwenden.

3. Die Verwendung oder Weitergabe von Bildern, Logos, Darstellungen von Produkten, Designs u.ä. durch Auftragsnehmer oder sonstiger Vertragspartner, ist ohne ausdrückliche Genehmigung seitens der SweetPromotion GmbH ausdrücklich untersagt. Im Falle von schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- € sofort fällig.

4. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind und in seinem Eigentum stehen. Aus dieser Verletzung entstehende Schadensersatzansprüche gegen die SweetPromotion GmbH übernimmt der Auftraggeber.

5. Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Nutzungsrechte an den jeweils von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten und Vorlagen ist und sowohl zeitlich, örtlich und inhaltlich frei über diese, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang, verfügen kann.

§ 16 Haftungsausschluss für fremde Links

Die von der SweetPromotion GmbH verwendeten Websites enthalten Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen- macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenspeicherung

1.Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Käufern und der SweetPromotion GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Geltung des EU / UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen

3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der SweetPromotion GmbH und dem Auftraggeber nach Wahl der SweetPromotion GmbH Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die SweetPromotion GmbH ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hamburg, den 01.02.2016